11. Dezember 2011, bild.de: Briefwechsel bzgl. einer Veröffentlichung der Mailboxnachricht zwischen Bild und Christian Wulff vom 11. Dezember 2011 und 5. Januar 2012 als Original-Scans
13. Dezember 2011, bundespräsident.de: ""Die Anfrage der Abgeordneten Wenzel und Helmhold wurde im Niedersächsischen Landtag korrekt beantwortet. Die Anfrage bezog sich auf geschäftliche Beziehungen zu Herrn Egon Geerkens oder zu einer Firma, an der Herr Geerkens beteiligt war. Solche geschäftlichen Beziehungen bestanden und bestehen nicht. Es bestand eine Vereinbarung mit Frau Edith Geerkens zu einem Darlehen aus ihrem Privatvermögen. Dementsprechend wurde die unmißverständliche Anfrage wahrheitsgemäß verneint." Pressemitteilung
16. Dezember 2011, focus.de: "Die von Bundespräsident Christian Wulff beauftragte Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs hat am Freitag eine Erklärung zur umstrittenen Kreditvergabe an Wulff veröffentlicht (...) Herr Wulff hat zu keinem Zeitpunkt Anlass daran zu zweifeln, dass die Darlehenssumme – wie bei der Vereinbarung des Darlehens beschrieben – aus dem Vermögen von Frau Edith Geerkens stammt.“" Die Erklärung der Anwälte im Wortlaut
22. Dezember 2011, spiegel.de: "Tagelang ließ er nur seine Anwälte sprechen, nun trat Bundespräsident Christian Wulff selbst vor die Presse." Die vollständige Stellungnahme im Video
4. Januar 2012, focus.de: Christian Wulff nimmt in einer von ARD und ZDF ausgestrahlten Sondersendung zu neuen Vorwürfen in der Kredit- und Medienaffäre Stellung. "Das Interview in voller Länge"
5. Januar 2012, bundespraesident.de: "„Sehr geehrter Herr Diekmann, für Ihr heutiges Schreiben danke ich Ihnen. Meine Nachricht vom 12. Dezember 2011 auf Ihrer Telefon-Mailbox war ein schwerer Fehler und mit meinem Amtsverständnis nicht zu vereinbaren. Das habe ich gestern auch öffentlich klargestellt. Die in einer außergewöhnlich emotionalen Situation gesprochenen Worte waren ausschließlich für Sie und für sonst niemanden bestimmt. (...)" Schreiben des Bundespräsidenten an Herrn Chefredakteur Kai Diekmann
5. Januar 2012, redeker.de(Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs): "Am 13. Dezember 2011 sind gegenüber Christian Wulff öffentlich Vorwürfe erhoben worden, die zeitlich in seiner Amtszeit als niedersächsischer Ministerpräsident liegen. Am 16. Dezember 2011 sind wir von Christian Wulff beauftragt worden, die in Rede stehenden Sachverhalte zu überprüfen und damit in Zusammenhang stehende Medienanfragen zu beantworten. Diese private Mandatierung ist erfolgt, weil die öffentlich erhobenen Vorwürfe in keinem Zusammenhang mit seinem Amt als Bundespräsident stehen. Seitdem haben wir ca. 450 Fragen einzelner Medienvertreter beantwortet. Um der Öffentlichkeit einen zusammenfassenden Überblick über die verschiedenen Sachverhalte zu ermöglichen, fassen wir die Antworten auf die immer wieder gestellten Fragen und Themenkomplexe im Folgenden zusammen. (...)" Zusammenfassende Stellungnahme zu den Medienanfragen an Christian Wulff
5. Januar 2012, bild.de: Briefwechsel bzgl. einer Veröffentlichung der Mailboxnachricht zwischen Bild und Christian Wulff vom 11. Dezember 2011 und 5. Januar 2012 als Original-Scans
12. Januar 2012, welt.de: "Am Mittwoch voriger Woche versprach Bundespräsident im Fersehinterview , alle Journalistenfragen an ihn mit den Antworten zu publizieren. Diese Woche teilte Christian Wulffs Anwalt Gernot Lehr mit, seine Kanzlei könne das "aus Rechtsgründen" nicht tun. Der Schriftverkehr falle unter die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und das Urheberrecht der Redakteure. (...)" Die Welt veröffentlicht alle Fragen incl. Antworten zur Causa Wulff
18. Januar 2012, redeker.de(Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs): "Christian Wulff hat uns am 05.01.2012 beauftragt, eine Zusammenfassung der bis dahin erteilten Auskünfte zu veröffentlichen. In Ergänzung dieses Auftrages hat er uns am 13.01.2012 gebeten, die Fragen der Journalistinnen und Journalisten, die diese zur Veröffentlichung freigegeben haben, sowie unsere Antworten hierauf zu veröffentlichen, soweit diese Veröffentlichung zu keinen Rechtsverletzungen führt. Diesem Auftrag kommen wir gern nach und verbinden dies mit folgenden erläuternden Hinweisen:" Die Fragen von Journalisten mit Antworten in drei Teilen: Teil 1, Teil 2, Teil 3.
9. April 2013, redeker.de(Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs): "Unser Mandant, Bundespräsident a. D. Christian Wulff, akzeptiert die Verfahrensbeendigung zu den von der Staatsanwaltschaft genannten Bedingungen nicht. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe sind unbegründet. (...) Für das weitere Verfahren vertraut unser Mandant auf die Unabhängigkeit, die Souveränität und das Augenmaß des Gerichts. Wir sind überzeugt, dass Bundespräsident a. D. Christian Wulff am Ende eines solchen Verfahrens vollständig entlastet und rehabilitiert wird." Pressemitteilung
12. April 2013, redeker.de(Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs): "Der von der Staatsanwaltschaft Hannover gegen Bundespräsidenten a. D. Christian Wulff formulierte Vorwurf der Bestechlichkeit – Zuschreibung von Vorteilen anlässlich des Aufenthaltes während des Oktoberfestes im September 2008, Brief vom 15. Dezember 2008 an die Siemens AG zur Bedeutung des Filmes „John Rabe“ über das Wirken des ehemaligen Siemens-Managers in China – ist unbegründet. Die Verteidigung wird der heute erwartungsgemäß zugestellten Anklage entgegentreten. Bundespräsident a. D. Christian Wulff vertraut auf die Unabhängigkeit, die Souveränität und das Augenmaß des Gerichts. (...)" Pressemitteilung
17. August 2011: Der BundesGerichtsHof erlaubt dem SPIEGEL im Fall von Bundespräsident Christian Wulff Einsicht in das Grundbuch für Recherchezwecke, BGH, AZ - V ZB 47/11 (Vorinstanzen: AG Burgwedel, Entscheidung vom 28.12.2010 - GB 4291 - OLG Celle, Entscheidung vom 19.01.2011 - 4 W 12/11)
22. Dezember 2011:PM, Staatsanwaltschaft Hannover: "Strafanzeigen gegen Bundespräsident Wulff (...) Bisher lassen die privaten Beziehungen zu den Zuwendungsgebern bzw. die konkrete Ausgestaltung der Zuwendungen das Geschehen insgesamt als plausibel und strafprozessual unverdächtig erscheinen.Die Staatsanwaltschaft ist deshalb an der Aufnahme von Ermittlungen gehindert." Strafanzeigen gegen Bundespräsident Wulff
12. Januar 2012: In einem aktuellen Gutachten sieht der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim bei Herrn Wulffs Hausbau-Kredit die "Grenze der Strafbarkeit eindeutig überschritten".
16. Januar 2012: Die Staatsanwaltschaft Hannover: "Vorwürfe gegen Bundespräsident Wulff Die zahlreichen Anfragen zum Vorgehen der Staatsanwaltschaft Hannover geben Anlass zu folgender Stellungnahme: Die bisher erhobenen Vorwürfe zu Kreditgewährungen und Urlaubsreisen begründen weiterhin keinen strafprozessualen Anfangsverdacht. Das gilt auch unter Berücksichtigung der Ausführungen von Prof. von Arnim. Die neu bekannt gewordenen Vorgänge im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in München anlässlich des Oktoberfestes 2008 werden derzeit geprüft."
18. Januar 2012: "Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird kein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche einer Bank und den Bundespräsidenten wegen des Verdachts der Untreue oder der Vorteilsannahme bzw. -gewährung einleiten."
19. Januar 2012: "Die Staatsanwaltschaft Hannover hat heute mit Beamten des Niedersächsischen Landeskriminalamtes Privat- und Geschäftsräume des ehemaligen niedersächsischen Regierungssprechers Olaf Glaeseker und des Eventmanagers Manfred Schmidt in Wunstorf, Berlin und der Schweiz durchsucht.Den Beschuldigten wird Bestechlichkeit bzw. Bestechung vorgeworfen."
16. Februar 2012:StA-Hannover, PM: "Nach umfassender Prüfung neuer Unterlagen und der Auswertung weiterer Medienberichte sieht die Staatsanwaltschaft Hannover nunmehr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte (§ 152 Abs. 2 StPO) und somit einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung. Sie hat deshalb bei dem Präsidenten des Deutschen Bundestages die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten beantragt." Anfangsverdacht gegen Bundespräsident Christian Wulff und David Groenewold
20. Februar 2012: Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss: "Der Journalist begehrte Auskunft zu der Frage, in welcher Form der damalige Ministerpräsident Wulff die Antwort auf Landtagsanfrage freigegeben hat, in der es um die geschäftlichen Beziehungen unter anderem zwischen Christian Wulff und Herrn Egon Geerkens ging." Landesregierung muss Journalistem keine weitere Auskunft zu Landtagsanfrage erteilen
20. Februar 2012: Die nds. SPD wirft der früheren Landesregierung unter MP Wulff vor, das Parlament bei einer Anfrage im April 2010 über den `Nord-Süd-Dialog` falsch informiert zu haben. Dies wäre ein Verstoß gegen Artikel 24 der Landesverfassung. Die Klageschrift an den nds. Staatsgerichthof.
20. Februar 2012: fragdenstaat.de/Deutscher Bundestag: "Die Wissenschaftlichen Dienste haben eine Ausarbeitung mit dem Titel "Ruhebezüge des Bundespräsidenten bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Amt" erstellt. Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 IFG ist aber der Deutsche Bundestag zur Herausgabe von Informationen verpflichtet, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Der spezifische Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten bleibt hiervon ausgenommen." Leider kann Ihrem Antrag nicht entsprochen werden
29. Februar 2012:Bundespräsidialamt: "Das Bundespräsidialamt hat heute gemäß dem Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten den Ehrensold für Bundespräsident a. D. Christian Wulff festgesetzt. Das Bundespräsidialamt ist nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für den Ehrensold nach § 1 des Gesetzes erfüllt sind. Bundespräsident Christian Wulff ist am 17. Februar 2012 aus politischen Gründen aus seinem Amt ausgeschieden. Es waren objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung gegeben." Mitteilung
3. April 2012:Generalstaatsanwaltschaft Celle: "Unbeschadet der gegen Bundespräsident a.D. Christian Wulff laufenden Ermittlungen wegen möglicher Zuwendungen des Filmunternehmers David Groenewold hat die Generalstaatsanwaltschaft Celle Beschwerden über die Nichtaufnahme weiterer Ermittlungen als unbegründet zurückgewiesen. Nach derzeitigem Sachstand gebe es keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für sonstige Verfehlungen des ehemaligen Staatsoberhaupts, erklärte der kommissarische Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Jörg Fröhlich. Deshalb lasse sich das Verhalten der Staatsanwaltschaft Hannover, die strafrechtliche Untersuchungen nach entsprechenden Hinweisen stets abgelehnt hatte, auch nicht im Wege der Dienstaufsicht beanstanden." Nichtermittlungsbeschwerden in Sachen Wulff zurückgewiesen
17. August 2012:staatsgerichtshof.niedersachsen.de: Pressemitteilung Verfahren StGH 1/12: "Im Verfahren der Fraktion der SPD im Niedersächsischen Landtag, des Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags Heiner Bartling - Antragsteller - gegen die Niedersächsische Landesregierung - Antragsgegnerin - wegen Auskunftserteilung gem. Art. 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung (NV) ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof auf Freitag, den 17. August 2012, 10.00 Uhr anberaumt worden."
9. Oktober 2012:StA Hannover: Ein "Aktueller Ermittlungsstand in den Verfahren gegen Christian Wulff, Olaf Glaeseker u.a." mit einer Auflistung der bislang durchgeführten "umfangreichen und aufwendigen Beweiserhebungen" wird von der Staatsanwaltschaft Hannover in dieser Pressemitteilungveröffentlicht.
22.Oktober 2012: Staatsgerichtshof Niedersachsen:PM zum Urteil (StGH 1/12); Auszug: "Gegenstand des Organstreitverfahrens ist die Frage, ob die Niedersächsische Landesregierung ihre verfassungsrechtliche Pflicht zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen hinreichend erfüllt hat. (...) Die Antragsgegnerin hat durch die Antwort auf die Dringliche Anfrage der Antragstellerin vom 16. Januar 2012 (Landtagsdrucksache 16/4383) in der 126. Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtags vom 19. Januar 2012 ihre Antwortpflicht aus Art. 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung (NV) verletzt, soweit sie ihre schriftliche Antwort vom 14. April 2010 auf die zweite, vierte und fünfte Frage der Kleinen Anfrage des Antragstellers zu 2. vom 11. März 2010 (Landtagsdrucksache 16/2447) bestätigt hat."
14. Januar 2013:StA Hannover: "Die jüngsten Presseveröffentlichungen geben Anlass zu folgender Erklärung: Der Staatsanwaltschaft Hannover liegt kein Ermittlungsbericht des Landeskriminalamtes Niedersachsen vor, in dem eine Einstellung des Verfahrens gegen Christian Wulff und David Groenewold angeregt wird. In Übereinstimmung mit dem Landeskriminalamt Niedersachsen werden zurzeit weitere Ermittlungen geführt. Im Anschluss daran wird die Staatsanwaltschaft ergebnisoffen über den Abschluss der Ermittlungen oder die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen entscheiden." Ermittlungsverfahren gegen Christian Wulff und David Groenewold
6. März 2013:StA Hannover, Pressemitteilung: "Die Staatsanwaltschaft Hannover hat heute gegen Olaf Glaeseker und Manfred Schmidt Anklage beim Landgericht Hannover wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit bzw. Bestechung in 3 Fällen erhoben. ..." Anklage gegen Olaf Glaeseker und Manfred Schmidt
9. April 2013: StA Hannover, Pressemitteilung: "Die Verteidiger von Christian Wulff und David Groenewold haben der von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagenen Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage nicht zugestimmt. Der Abschluss der Ermittlungen steht unmittelbar bevor." Ermittlungsverfahren gegen Christian Wulff und David Groenewold
12. April 2013:StA Hannover: "Die Staatsanwaltschaft Hannover hat heute gegen Christian Wulff und David Groenewold Anklage vor dem Landgericht Hannover wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit bzw. Bestechung erhoben. David Groenewold wird darüber hinaus die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt zur Last gelegt. Anklage gegen Christian Wulff und David Groenewold
16. Februar 2005:Niedersächsischer Landtag: "Hatte der Abgeordnete Wulff eine Nebentätigkeit ohne Einkommen?" Fragen des Abgeordneten Wolfgang Jüttner (SPD) an die Landesregierung. Drucksache 15/1720, S. 17, ausgegeben am 16. Februar 2005.
25. Februar 2005:Niedersächsischer Landtag: "Antwort der Staatskanzlei auf die Frage 32 des Abg. Wolfgang Jüttner (SPD): Mit der Wahl in den Niedersächsischen Landtag und zum Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion und damit Oppositionsführer für die Zeit ab Beginn der neuen Legislaturperiode (21. Juni 1994) hat der damalige Oppositionsführer und heutige Ministerpräsident seine anwaltlichen Tätigkeiten in der Zeit zwischen der Landtagswahl im März 1994 und dem 21. Juni 1994 abgeschlossen bzw. an Kolleginnen und Kollegen der Kanzlei zur Weiterbearbeitung übergeben. (...) Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Zugehörigkeit zur Kanzlei beruht auf der persönlichen Entscheidung des Ministerpräsidenten, die Option auf eine Rückkehr in den erlernten und ausgeübten Beruf und Unabhängigkeit vom Mandat und von der Politik zu haben." Stenografischer (End-)Bericht der 57. Sitzung, S. 6444 f, ausgegeben am 8. März 2005.
24. Februar 2006: Niedersächsischer Landtag: "Was hat Ministerpräsident Wulff Herrn Professor Dr. Ipsen aus Osnabrück versprochen?" Fragen und Antworten zu einem Antrag von Herrn Ibsen beim Niedersächsischen Minister für Wissenschaft auf Gewährung einer Anschubfinanzierung aus Mitteln der VW-Stiftung für ein „Institut für Parteienforschung“ an der Universität Osnabrück. Stenografischer (End-)Bericht der 84. Sitzung, S. 9623 ff, ausgegeben am 7. März 2006.
10. Februar 2010:Niedersächsischer Landtag: "Ministergesetz, Spenden und Sponsoring: Zweierlei Maß, zweierlei Moral, zweierlei Recht?" Zwei Abgeordnete des niedersächsischen Landtages stellen neben weiteren auch folgende Fragen an die Landesregierung: "Gab es geschäftliche Beziehungen zwischen Christian Wulff (…) und Herrn Egon Geerkens oder (…) irgendeiner Firma, an der (…) Herr Geerkens als Gesellschafter beteiligt war (…)?“ Drs.16/2160, S.3 f, ausgegeben am 10. Februar 2010.
18. Februar 2010:Niedersächsischer Landtag: Eine der Antworten zum Fragenkomplex lautet: "Zwischen Ministerpräsident Wulff und den in der Anfrage genannten Personen und Gesellschaften hat es in den letzten zehn Jahren keine geschäftlichen Beziehungen gegeben" Stenografischer (End-)Bericht, S. 7977 ff, ausgegeben am 1. März 2010.
14. April 2010:Niedersächsischer Landtag: "Der „Nord-Süd-Dialog“: Imagepflege für Niedersachsen oder Promi-Event für den Minister-präsidenten?", Kleine Anfrage v. 11.03.2010 mit Antwort: "(...) Organisator und Träger der Veranstaltung ist die Manfred Schmidt Media S.L. (...) Die Länder sind weder Veranstalter noch Träger. (...) Die Entscheidung, wer eingeladen wird, liegt bei Gastgeber Manfred Schmidt. (...) Es handelt sich um eine Privatveranstaltung, es gibt keine Beteiligung oder Finanzierung durch das Land Niedersachsen. (...)" Drucksache 16/2447, ausgegeben am 3.05.2010.
8. Februar 2011:Niedersächsischer Landtag: Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE: "Verbindungen und Einflüsse Carsten Maschmeyers und seines Firmengeflechtes auf Politiker und Politik des Landes Niedersachsen" Drucksache 16/3324, ausgegeben am 18.02.2011.
21. Juni 2011:Niedersächsischer Landtag: Antwort der Landesregierung Drucksache 16/3706_neu, ausgegeben am 27.06.2011 (die Drucksache 16/3706 - ausgegeben am 21.06.2011 - ist durch diese Fassung zu ersetzen).
6. Januar 2012:stefan-wenzel.de: "Hat der ehemalige Ministerpräsident des Landes Niedersachsen gegen geltendes Recht verstoßen? - Fragen an die Landesregierung zu Artikel 24 der Niedersächsischen Verfassung" Kleine Anfrage (mit 100 Fragen) zur schriftlichen Beantwortung des Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE) incl. Antworten Az. II/72-1200 bzw. Drucksache 16/0000
17. Januar 2012:stefan-wenzel.de: 100 Antworten (incl. der Fragen von Herrn Wenzel) von Hartmut Möllring Kab – 007106/1b
20. Januar 2012: "Kurzbericht über Verhandlungspunkte und Beschlüsse der 127. Sitzung des Niedersächsischen Landtages der 16. Wahlperiode am 20. Januar 2012"
15. Februar 2012: Stefan Wenzel, GRÜNE (S. 1), fragt zum stellv. MP Jörg Bode und fragt zu den Aussagen von Cristian Wulff zur Geschaftsbeziehung mit Egon Geerkens 2010, und Stefan Schostok, SPD (S. 3), fragt woher der parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Peter Hintze seine (im TV offenbarten) Kenntnisse habe. Muendliche Anfragen, Drs. 16/4445, 15.02.12
27. September 2012:Niedersächsischer Landtag: "Ermittlungen gegen Wulff und Glaeseker: Wie gelangen interne Erkenntnisse an die Medien?", Kleine Anfrage v. 21.08.2012 mit Antwort: "Aus dieser Pflicht ergibt sich, dass Erkenntnisse aus Ermittlungsverfahren nicht an Medienvertreter gelangen dürfen, sofern diese Auskünfte nicht gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Niedersächsischen Justizministeriums vom 12.08.2011 (1270 - ÖA.5), VORIS 22610 00 00 11 002, oder aufgrund der Pressegesetze, z. B. § 4 NPresseG, erteilt werden dürfen oder müssen." Drucksache 16/5249, ausgegeben am 8.10.2012