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(Letzte Änderung: 12.05.2014)

Prozessinformationen[]

Das Landgericht Hannover veröffentlicht am 6. September folgende Pressemitteilung:

"Mit Beschluss vom heutigen Tage hat die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Hannover die Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover vom 05.03.2013 gegen die Angeklagten O. Glaeseker und M. Schmidt zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet."[1] --> Ersatzlink

Die Staatsanwaltschaft Hannover veröffentlicht am selben Tag ergänzende Informationen:

"Nach Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff und den Filmproduzenten David Groenewold hat eine andere Strafkammer des Landgerichts Hannover nunmehr auch die Anklage gegen den ehemaligen niedersächsischen Regierungssprecher Olaf Glaeseker und den Event-Manager Manfred Schmidt zur Verhandlung zugelassen. Damit wurde erneut die Auffassung der Staatsanwaltschaft Hannover bestätigt, wonach es im Umfeld des damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Wulff mit hinreichender Sicherheit zu Korruptionsstraftaten gekommen ist.

Im Kern sind beide Fälle identisch: Sowohl Glaeseker als auch Wulff wird vorgeworfen, sie hätten sich durch Vergünstigungen von Privatunternehmern bei dienstlichen Entscheidungen beeinflussen lassen. Während Christian Wulff nach dem von David Groenewold finanzierten Besuch des Münchener Oktoberfestes im Jahr 2008 den Siemens-Konzern um Unterstützung des Films „John Raabe“ gebeten haben soll, ist Glaeseker verdächtig, zugunsten des Angeklagten Schmidt um Sponsoren für den sogenannten Nord-Süd-Dialog geworben und als Gegenleistung Gratisflüge und kostenlose Ferienaufenthalte im Gesamtwert von 12.000 Euro erhalten zu haben.

Hervorzuheben ist, dass die zuständige Strafkammer bei Glaeseker und Schmidt von Bestechlichkeit bzw. Bestechung ausgeht, während sich Wulff und Groenewold trotz ähnlichen Verhaltens vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft Hannover wird dazu in beiden Prozessen ihre Rechtsansicht darlegen. Auch eine Verurteilung des Angeklagten Wulff wegen Bestechlichkeit ist weiterhin möglich."[2]

--> StA-H: Aktueller Ermittlungsstand in den Verfahren gegen Christian Wulff, Olaf Glaeseker u.a. vom 09.10.2012

Weiterführende Links[]

--> WulffPlag: Ermittlungs- und Gerichtsverfahren
--> WulffPlag: Olaf Glaeseker
--> WulffPlag: Manfred Schmidt
--> WulffPlag: Dokumente

--> Wikipedia: Olaf Glaeseker
--> Wikipedia: Manfred Schmidt

Verhandlungstermine der Hauptverhandlung[]

"Der Termin zur Durchführung der Hauptverhandlung vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Hannover im Verfahren 33 KLs 7/13 wurde beginnend auf den 9. Dezember 2013, 10:00 Uhr, festgesetzt. Die Fortsetzungstermine wurden nunmehr wie folgt bestimmt: 13.12.2013, 17.12.2013, 07.01.2014, 10.01.2014, 14.01.2014, 17.01.2014, 27.01.2014, 28.01.2014, 10.02.2014, 11.02.2014, 24.02.2014, 25.02.2014, 03.03.2014, 04.03.2014, 10.03.2014, 11.03.2014, 31.03.2014, 01.04.2014, 23.04.2014, jeweils 10:00 Uhr."[3] (Streichung durch WulffPlag) --> Ersatzlink

Die Hauptverhandlung[]

Einstellung des Verfahrens[]

Am 11. März 2014, dem 17. Verhandlungstag, wird das Verfahren gegen Olaf Glaeseker und Manfred Schmidt eingestellt. Der NDR berichtet: "Das Korruptionsverfahren gegen den früheren Sprecher von Ex-Bundespräsident Christian Wulff, Olaf Glaeseker, ist heute eingestellt worden - gegen Zahlung von 25.000 Euro an die Landeskasse. Das verkündete das Landgericht Hannover am Vormittag und stimmte einem entsprechenden Antrag von Verteidigung und Staatsanwaltschaft zu. Auch der mitangeklagte Eventmanager Manfred Schmidt soll eine Auflage in gleicher Höhe zahlen. Darüber hinaus soll Schmidt noch jeweils 2.500 an die Tafel Hannover und die Kinderkrebshilfe überweisen. Die Zahlungen müssen bis zum 10. September 2014 eingegangen sein. Damit ist der Prozess vorzeitig beendet, ursprünglich waren Verhandlungstage bis April geplant. Glaeseker und Schmidt gelten als nicht vorbestraft."[4]

Die Staatsanwaltschaft Hannover veröffentlicht folgende Pressemitteilung: "Im Strafprozess gegen die Angeklagten Olaf Glaeseker und Manfred Schmidt hat die Staatsanwaltschaft Hannover auf Grundlage der bisherigen Beweisaufnahme einer Einstellung des Verfahrens gemäß § 153a Abs. 2 StPO zugestimmt. Dabei war u.a. zu berücksichtigen, dass die angeklagten Taten Jahre zurückliegen und die Angeklagten durch das Strafverfahren schwerwiegende berufliche und persönliche Nachteile erlitten. Die Angeklagten bestätigen zudem objektive Verdachtsmomente und sind bereit, beträchtliche Geldauflagen zu erfüllen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Hannover ist damit dem öffentlichen Strafverfolgungsinteresse Genüge getan. Die Unschuldsvermutung besteht fort."[5]

Siehe hierzu auch den Pressespiegel vom 11. März 2014.

Einzelnachweise[]

<references>

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